„Organisation innerhalb der Gemeinschaft.”
Für die Regelung gemeinschaftlicher Belange sieht das Wohneigentumsgesetz (WEG) die so genannte Eigentümerversammlung vor. Die Eigentümerversammlung setzt sich aus den aktuellen Eigentümern zusammen und ist vergleichbar mit der Mitgliederversammlung eines Vereines. Sie regelt die Organisation innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
Die Eigentümer sollten mindestens einmal im Jahr zur Versammlung zusammentreten, um gemeinschaftliche Beschlüsse über die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und über den Wirtschaftsplan des kommenden Jahres zu fassen. Die Eigentümerversammlung wird normalerweise vom Verwalter einberufen und geleitet.
Ablauf einer Eigentümerversammlung (Beispiel)
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Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bei der Erstversammlung müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile versammelt sein.
- Bei Wiederholungsversammlungen ist die Beschlussfähigkeit unabhängig von den versammelten Miteigentumsanteilen gegeben.
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Aufruf der Tagesordnungspunkte z.B.:
- Beschluss des Wirtschaftsplanes
- Einzugsermächtigungen für Hauskonten
- Wahl von Vertretern der Eigentümerversammlung in den Beirat (Überwacht die Arbeit des Verwalters)
- Unterzeichnung/Erneuerung des Verwaltungsvertrages
- Erfahrungsaustausch
- Beschlüsse über abzuschließende Verträge (Hausmeister, Wartungsverträge usw.)
- Beschluss über neue Hausordnung
- Definition/Neufassung der Teilungserklärung
- Verschiedenes
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Abstimmungen
- Die Abstimmungen können nach "Köpfen" oder nach Miteigentumsanteilen vollzogen werden. Die Ergebnisse der einzelnen Abstimmungen und Durchgänge werden im Protokoll vermerkt. Die Abstimmungen können auf Wunsch eines Eigentümers geheim erfolgen.

