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Unsere Leistungen (WEG)

„Von der Kunst, unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen.”

Bei der Verwaltung von Wohneigentumsgemeinschaften unterscheidet man im Allgemeinen zwischen der einzelnen Wohnung (Sondereigentum) und dem Gemeinschaftseigentum. Während der einzelne Eigentümer für seine Wohnung bzw. den Bereich des Sondereigentums selbst verantwortlich ist, ist die Verwaltung und laufende Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums Angelegenheit aller Wohnungseigentümer. In Beispielen ausgedrückt, bedeutet dies, dass der Wohnungseigentümer für Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb seiner Wohnung wie z.B. der Reparatur eines tropfenden Wasserhahns, Bodenbeläge, neue Sanitäreinrichtungen usw. selbst zuständig ist. Dies schließt bei vermieteten Eigentumswohnungen den Mieter mit ein. Dieser muss sich mit seinen Anliegen und Reparaturwünschen direkt an den Wohnungseigentümer (Vermieter) wenden.

Der Verwalter

Mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird in der Regel ein externer Verwalter beauftragt. Dieser ist gewissermaßen der „Geschäftsführer“ der Eigentümergemeinschaft, hat eine treuhänderische Funktion und setzt das um, was die Eigentümer gemeinsam beschließen. Der Verwalter wird von der Gemeinschaft für die Dauer von maximal fünf Jahren gewählt und kann nach Ablauf dieses Zeitraums von der Gemeinschaft wiedergewählt werden. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters werden durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Um den heutigen Anforderungen einer modernen Verwaltung gerecht zu werden sind die Leistungen einer professionellen und erfahrenen Verwaltung für einen dauerhaften, störungsfreien Betrieb von Nöten. Wir von H&H Hütter übernehmen die Verwaltung neuer Eigentümergemeinschaften im Raum Ruhrgebiet, Rheinland und am Niederrhein. Wir verwalten zurzeit in der Region über 3.000 Wohneinheiten und besitzen daher große Erfahrung, wenn es um den Erhalt und die Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer geht.

H&H Hütter erledigt die gemeinschaftlichen Verwaltungsaufgaben, insbesondere die effiziente Bewirtschaftung der Eigentumsanlage und veranlasst die Durchführung und Kontrolle von notwendigen Instandhaltungsarbeiten. Die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse jeder einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaft sind hierbei im Verwaltervertrag, in der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Betriebswirtschaftliche Leistungen

Die laufenden Kosten der Eigentümergemeinschaft werden von uns jährlich im Voraus berechnet und dann Jahr für Jahr mit den Eigentümern abgerechnet. Hierzu erstellen wir einen detaillierten und übersichtlichen Wirtschaftsplan. Dieser enthält alle voraussichtlich entstehenden Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die Höhe des monatlichen Hausgeldes einschließlich der Instandhaltungsrücklage. Der Wirtschaftsplan wird von der Eigentümergemeinschaft auf der Versammlung genehmigt.

Einmal im Jahr, zur Eigentümerversammlung, wird durch uns die Jahresabrechnung über die tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen vorgelegt und erläutert. Liegen die geleisteten Vorauszahlungen über den tatsächlich angefallenen Betriebskosten, wird der Differenzbetrag erstattet. Waren die Ausgaben höher als veranschlagt, müssen Nachzahlungen geleistet werden.